Pro Sound Pro Light
Pro Sound Pro Light (nachfolgend "PSPL") verpflichtet sich, dem Mieter die im Mietvertrag aufgeführten Mietgegenstände für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung zu stellen. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgfältig, ordnungsgemäß und bestimmungsgemäß zu verwenden und diese bei Beendigung des Mietverhältnisses vollständig, gereinigt und betriebsbereit an PSPL zurückzugeben.
Im Falle eines Rücktritts vom Mietvertrag durch den Mieter – unabhängig vom Grund – ist PSPL berechtigt, folgende Stornogebühren zu berechnen:
20 % bei Rücktritt bis zu 14 Tage vor Mietbeginn,
40 % ab dem 8. Tag vor Mietbeginn,
60 % ab dem 3. Tag vor Mietbeginn,
80 % am Tag der Miete oder bei Nichtabholung.
Ein tatsächlicher Schaden muss für die Geltendmachung nicht nachgewiesen werden.
Die reguläre Mietzeit beträgt – sofern nicht anders vereinbart – 24 Stunden. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur im beiderseitigen schriftlichen Einverständnis möglich. Die Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt vollständig und ordnungsgemäß entweder bei PSPL oder an einem zuvor vereinbarten Ort.
Offensichtliche Mängel sind bei Übergabe schriftlich im Lieferschein festzuhalten. Unterbleibt eine solche Dokumentation, gelten die Mietgegenstände als mangelfrei übergeben.
Die Zahlung der Miete erfolgt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – im Voraus oder auf Rechnung. Die jeweilige Zahlungsweise wird bei Vertragsabschluss individuell festgelegt. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Etwaige Reparaturkosten oder Zusatzleistungen werden separat in Rechnung gestellt.
Der Mieter verpflichtet sich:
die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln,
eine Überbeanspruchung zu vermeiden,
Störungen oder Beschädigungen unverzüglich zu melden,
die Technik gegen Diebstahl, Witterungseinflüsse und Beschädigung zu schützen,
ausschließlich eingewiesenes Personal mit dem Umgang zu betrauen,
erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen,
geeignete Versicherungen abzuschließen,
bei Vandalismus oder Straftaten sofort PSPL und die Polizei zu informieren,
für Schäden durch fehlerhafte örtliche Gegebenheiten (z. B. mangelhafte Stromversorgung) haftet ausschließlich der Mieter.
Eine Untervermietung oder Weitergabe der Mietgegenstände ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von PSPL erlaubt. Eine gesonderte Regelung zur Weitervermietung kann vertraglich vereinbart werden.
(1) Erfolgt der Aufbau durch den Mieter, haftet dieser für Schäden infolge unsachgemäßen Aufbaus.
(2) Die Rückgabe erfolgt in gereinigtem und betriebsbereitem Zustand sowie in transportsicherer Verpackung. Schäden durch unsachgemäße Rückverpackung liegen in der Verantwortung des Mieters.
(3) PSPL bietet auf Wunsch einen kostenpflichtigen Auf- und Abbauservice an. Für Schäden während der Veranstaltung übernimmt PSPL keine Haftung.
(4) PSPL behält sich vor, den Zustand der Mietgegenstände bei Übergabe und Rücknahme fotografisch zu dokumentieren. Diese Dokumentation kann im Streitfall herangezogen werden.
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden oder Verlust ab dem Zeitpunkt der Übernahme bis zur vollständigen Rückgabe. Bei Verlust ist der Wiederbeschaffungswert zuzüglich Nebenkosten zu erstatten.
Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen. PSPL behält sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung insbesondere bei grober Pflichtverletzung oder missbräuchlicher Nutzung durch den Mieter vor.
PSPL übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung durch den Mieter oder Dritte entstehen. Auch für Schäden, die durch örtliche Gegebenheiten oder den Betrieb der Mietgegenstände verursacht werden, haftet ausschließlich der Mieter.
Bei Mietvertragsabschluss ist eine angemessene Kaution sowie ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Bei Beschädigung oder unvollständiger Rückgabe kann die Kaution einbehalten oder anteilig verrechnet werden.
Reservierungen gelten als unverbindlich. Ein verbindlicher Anspruch auf bestimmte Mietgegenstände besteht erst nach schriftlicher Vertragsbestätigung oder Auftragsbestätigung durch PSPL.
(1) Glühlampen gelten als Verschleißartikel. Bei Defekten durch normalen Gebrauch erfolgt keine Nachberechnung. Ein Austausch durch den Mieter ist untersagt.
(2) Nebelmaschinen dürfen ausschließlich mit der von PSPL bereitgestellten Originalflüssigkeit betrieben werden.
(3) Batterien sind im Mietpreis enthalten. Eine zweckentfremdete Nutzung wird nachberechnet.
(1) Einnahmen aus dem Betrieb der Automaten (z. B. Münzeinwurf) stehen ausschließlich PSPL zu.
(2) Der Mieter haftet für alle Schäden durch den Betrieb (z. B. auf Schiffen oder in Gebäuden). Eine Haftung durch PSPL ist ausgeschlossen.
(3) Der Einsatz darf nur auf ebenem, trockenem Untergrund erfolgen. Der Betrieb auf beweglichen Flächen ist nur nach vorheriger Absprache erlaubt.
(4) Manipulationen am Gerät führen zur sofortigen Vertragskündigung.
(5) Der Mieter haftet in voller Höhe für Diebstahl, Vandalismus oder Beschädigung, wenn keine Versicherung abgeschlossen wurde.
(6) Nur befugte Personen dürfen die Automaten aufstellen oder bedienen.
(7) An den Automaten angebrachte Kennzeichnungen, Logos oder Plomben dürfen nicht entfernt oder überklebt werden.
PSPL übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Stromausfall, behördliche Maßnahmen) verursacht werden.
Mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter oder dessen Beauftragte geht die Gefahr auf diesen über. Bei Rückgabe liegt die Gefahr bis zur Übernahme durch PSPL weiterhin beim Mieter.
Abweichungen oder Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Bei juristischen Personen, GbRs oder haftungsbeschränkten Gesellschaften haftet der unterzeichnende Vertreter neben der Gesellschaft gesamtschuldnerisch.
PSPL ist berechtigt, stark verschmutzte oder beschädigte Mietgegenstände auf Kosten des Mieters reinigen oder reparieren zu lassen. Die Berechnung erfolgt pauschal oder nach tatsächlichem Aufwand.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von PSPL. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sofern durch den Betrieb von Automaten Videoaufzeichnungen oder Bildfunktionen aktiviert sind, ist der Mieter für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO) verantwortlich. PSPL haftet nicht für etwaige Verstöße durch den Mieter oder Dritte.
Bei öffentlicher Nutzung der Mietgegenstände (z. B. bei Musikaufführungen, Konzerten, Straßenfesten) obliegt es dem Mieter, alle urheberrechtlichen Vorgaben (z. B. GEMA-Meldung) eigenständig zu erfüllen. PSPL übernimmt hierfür keine Haftung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt die auf dieser Website abrufbare Datenschutzerklärung von PSPL, insbesondere hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Mietanfragen und Vertragsabschlüssen.
Stand: August 2025